Küttiger Anzeiger 2018
Einsatzzeiten: 7.00 – 22.00 Uhr. Bürozeiten: Mo – Fr, 8.00 – 12.00 Uhr. Sprechstunde im Spitex-Zentrum: Do, 14.00 – 16.00 Uhr. Ausserhalb dieser Zeiten sowie an Wochenenden und Feiertagen kann aufs Band gespro- chen werden, welches täglich mehrmals abgehört wird. STV Küttigen Fr, 15. Juni, TH Dorf Aussenfeld, 19.00 Uhr, Fachtest All- round. Fr, 15. Juni, TH Dorf, 20.00 Uhr, Spiel, Sport und Spass für alle. Mo, 18. Juni, TH Stock, 19.00 Uhr, Fitness Aerobic für alle. Mo, 18. Juni, TH Stock, 20.00 Uhr, Team Aerobic. Di, 19. Juni, TH Stock, 20.00 Uhr, Vereinsgerä- teturnen. Mi, 20. Juni, TH Stock, 20.00 Uhr, Vereinsge- räteturnen SSB. Mi, 20. Juni, TH Stock, 20.00 Uhr, Volleyball. STV Küttigen – Zopfaktion «Jedes Gipfeli zählt» Der STV Küttigen wünscht sich eine neue Vereinsfahne. Unterstützen Sie unser Vorhaben mit Ihrer Zopf- oder Gipfelibestellung bei der Bäckerei Leutwyler in Küttigen! Am 24. Juni ist es soweit, wir liefern Ihnen Ihr Sonntags frühstück per STV Velokurier nach Hause zwischen 8.00 und 10.00 Uhr. Es funktioniert ganz einfach: Formular her- unterladen unter www.stvkuettigen.ch und einsenden an zopf@stvkuettigen.ch oder bis spätestens Freitag- abend in der Bäckerei Leutwyler in Küttigen abgeben. STV Küttigen, Frauen Di, 19. Juni, Turnen TH Stock, 20.00 Uhr Frauen Fitness. Gemeindeversammlung vom 6. Juni 2018: Anträge der FDP Küttigen Die FDP steht erneuerbaren Energien grundsätzlich po- sitiv gegenüber, ist aber mit dem Vorgehen des Gemein- derates in Bezug auf die Photovoltaikanlage auf dem Feuerwehrgebäude nicht einverstanden. Daher hat die FDP an der Gemeindeversammlung vom 6. Juni zwei Anträge eingereicht, welche der Gemein- derat abstimmungslos angenommen hat. Vielen Dank. Die FDP freut sich nun auf eine breite, politische Dis- kussion bezüglich der Energiepolitik der Gemeinde. Wir sind gespannt auf die Vorschläge des Gemein- deammanns hinsichtlich der Bestätigung der Energiepo- litik an der Gemeindeversammlung und der Zweckbin- dung von Verpflichtungskrediten. Wir bleiben dran! Die beiden Anträge, mit den Beweggründen, sind auf der Web-Seite der FDP Küttigen aufgeschaltet: www. fdp-kuettigen.ch/aktuell Amtliche Publikationen der Gemeinde Küttigen Gemeinderats-Infos Prüfungserfolg Frau Deborah Bento, Stellvertreterin des Gemeinde- schreibers, hat berufsbegleitend an der Fachhochschule Nordwestschweiz den Kurs Certificate of Advanced Studies (CAS) Öffentliches Gemeinwesen Fachkompetenz Gemeindeschreiberin besucht und erfolgreich abge- schlossen. Gemeinderat und Verwaltung gratulieren ihr zu diesem Prüfungserfolg herzlich und wünschen weiterhin viel Freude im Berufsleben. Baubewilligungen haben erhalten • Forstbetrieb Jura, Erlinsbach; für Informationstafeln im Eichenwaldreservat Buechwald, auf diversen Par- zellen, Geerehölzli/Waltergret und Hinterrain • Einwohnergemeinde Küttigen; für die Sanierung des Badiweges, auf Parzelle Nr. 7162 • Valli Ruth, Rombach; für den Einbau einer Cover- Balkonverglasung als mobiler Wind-, Wetter- und Lärmschutz, auf Parzelle Nr. 2257, Alte Stockstrasse 15c • Cablex AG, Urdorf; für einen Grabenaufbruch für die Reparatur eines Telefonkabels, Parzelle Nr. 7862, Bereich Alte Stockstrasse 2 • Urs und Barbara Lindenmann-Märki, Küttigen; für eine Garagenerweiterung, auf Parzelle Nr. 4795, Platteweg 17 Geschwindigkeitskontrolle Am frühen Vormittag des 4. Juni 2018 wurde an der Neuen Stockstrasse eine Geschwindigkeitskontrolle durchgeführt. Bei einer zulässigen Höchstgeschwindig- keit von 50 km/h wurden insgesamt 844 Fahrzeuge ge- messen. Wegen überhöhter Geschwindigkeit mussten 59 Fahrzeuglenker bzw. ≈ 7 % mit einer Busse belegt werden. Die höchste Geschwindigkeit wurde mit 68 km/h registriert. Gemeinderat Küttigen Bekanntmachung Bauherr Theo Bucher, Reno Flor AG, Seehalde 21, 6243 Egotzwil Bauobjekt Einbau Hebeschiebefenster, Gasheizung Bauplatz Parzelle Nr. 8163, Gehrenstrasse 17, 5022 Rombach Bauherr Konsortium Hüslimattweg, c/o Architektengruppe Bircher Roth von Arx AG, Stritengässli 24, 5000 Aarau Bauobjekt Mehrfamilienhaus Hüslimatt Nord Bauplatz Parzelle Nr. 7451, Hüslimattweg, 5024 Küttigen Auflagefrist vom 18. Juni 2018 bis 17. Juli 2018 Einwendungen: Gegen Baugesuche kann innert der Auflagefrist beim Gemeinderat Einwendung erhoben werden. Die Einwendung hat einen Antrag sowie eine Begründung zu enthalten. Legitimiert zur Einwendung ist nur, wer ein eigenes, schutzwürdiges Interesse gel- tend machen kann. Bauverwaltung Gemeindeversammlungsbeschlüsse Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes und § 15 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden sowie die Gemeindeordnung werden die Beschlüsse der Ein- wohner- und Ortsbürgergemeindeversammlungen vom 6. Juni bzw. 9. Juni 2019 wie folgt veröffentlicht:
Made with FlippingBook
RkJQdWJsaXNoZXIy NDA1MTU=