Küttiger Anzeiger 2018

Einladung Die Ortsbürgermeindeversammlung findet morgen Samstag, 9. Juni, um 17.00 Uhr, im Holzschopf Rieden statt (im Anschluss an den Waldumgang). Der Gemeinderat freut sich auf eine hohe Beteiligung. (richtig: vorzeitigen) Antritt des neuen Besitzantritts per 15. August 2018 gestützt auf § 26 Abs. 2 des Land- wirtschaftsgesetzes des Kantons Aargau (LwG AG) vom 13. Dezember 2011 (SAR 910.200) im Amtsblatt des Kantons und im Gemeindepublikationsorgan und hör- te damit die Betroffenen an. Die Ausführungskommission der Gesamtmelioration Küttigen hat ihr Gesuch mit Eingabe vom 14. Mai 2018 zurückgezogen. Das mit Gesuch vom 13. April 2018 ein- geleitete Verfahren betreffend vorzeitigen Besitzan- tritt wird daher als gegenstandslos abgeschrieben. 1. Gegen diesen Entscheid kann innert einer nicht er- streckbaren Frist von 30 Tagen seit Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, Aarau, Beschwerde geführt werden. Die Frist steht still vom siebten Tag vor Ostern bis und mit dem siebten Tag nach Ostern, vom 15. Juli bis und mit dem 15. August und vom 18. Dezember bis und mit dem 2. Januar. 2. Die Beschwerdeschrift ist von der Partei selbst oder von einer Anwältin beziehungsweise einem Anwalt zu verfassen, welche(r) gemäss dem Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwäl- te (Anwaltsgesetz, BGFA) vom 23. Juni 2000 zur Ver- tretung von Parteien vor Gericht berechtigt ist. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten, das heisst, es ist a. anzugeben, wie das Verwaltungsgericht ent- scheiden soll, und b. darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird. 3. Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1 und 2 nicht entspricht, wird nicht eingetreten. 4. Eine Kopie des angefochtenen Entscheids ist der Be- schwerdeschrift beizulegen. Allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich einzurei- chen. 5. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisi- ko verbunden, das heisst, die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gege- benenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu be- zahlen. Aarau, 4. Juni 2018 Sektion Strukturverbesserungen und Raumnutzung Landwirtschaft Aargau Unentgeltliche Rechtsauskunft Für die Gemeinden Küttigen, Biberstein und Densbüren durch Herrn lic. iur. André Gräni, Rechtsanwalt und No- tar, Aarau Ort und Lokal: Gemeindehaus Küttigen Sitzungszimmer 2.05 (2. Stock) Sprechstunde: 19.00 bis 20.00 Uhr Datum: Dienstag, 12. Juni 2018 Gemeindekanzlei Küttigen Energie- und Umweltkommission Voranzeige Papiersammlung der MG Küttigen / Dorfvereine Samstag, 16. Juni 2018 Das Altpapier muss überall vor 07.30 Uhr an den gleichen Plätzen, wo üblicherweise der Kehricht abgeholt wird, bereitstehen. Milch- und andere Getränkepackungen, Styropor, Kunststoffe und Alufolie dürfen nicht mitgegeben werden. Inserat Küttiger Anzeiger vom 1.6 un Spittel Küttigen So 10. Juni 2018, 11.00 Uhr Kleine Festwirtschaft Eintritt frei, Kollekte Markus Läuppi (Altsax), Sabine Siegrist (Tenorsax), Felix Kuhn (Piano) und Ernst Käser (Tuba), spielen poetische, groovige, melancholische und heitere Songs hinter dem oder bei Regen im Spittel. Jazzmatinée mit «jatzenkammer»

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