Küttiger Anzeiger 2018
Gemeinderats-Infos Personelles Als Nachfolgerin von Jennifer Kühni wird die ehemali- ge Leiterin und derzeitige Stellvertreterin Frau Michèle Mazur , Elfingen AG, per 1. Juni 2018 neu die Leitung des Personenmeldeamtes übernehmen. Aus einer Vielzahl von Bewerbungen wurde Herr Aaron Wullschleger , Staufen AG, zum neuen Verwaltungsan- gestellten der Finanzverwaltung inkl. Personenmelde- amt gewählt. Der Gewählte hat seine Lehre auf der Gemeindeverwaltung Staufen im Sommer 2017 erfolg- reich abgeschlossen und absolviert derzeit die Rekruten- schule. Gemeinderat und Verwaltung heissen Herr Wullschleger im Gemeindehaus herzlich willkommen. Bauprojekt Erschliessung Bohnletweg inkl. Beitragsplan Das Bauprojekt «Erschliessung Bohnletweg» liegt vom 28. Mai bis 26. Juni 2018 im Gemeindehaus Küttigen, 2. Stock, öffentlich auf. Es wird auf die separate Aus- schreibung verwiesen. Baubewilligungen haben erhalten • Konsortium Bollackerweg, Aarau; für den Neubau eines Mehrfamilienhauses, auf Parzelle Nr. 8713, Boll ackerweg • MEI-KI IMMO AG, Büron; für den Neubau von fünf Terrassenhäuser sowie den Abbruch der Gebäude Nrn. 33, 258 und 718, auf Parzelle Nr. 7937, Ober Bifangweg 9a–d, Alpenblickweg 3 Geschwindigkeitskontrolle Am frühen Vormittag des 8. Mai 2018 wurde an der Brandackerstrasse eine Geschwindigkeitskontrolle durch- geführt. Bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h wurden insgesamt 150 Fahrzeuge gemes- sen. Wegen überhöhter Geschwindigkeit mussten 7 Fahrzeuglenker bzw. ≈ 4.7 %mit einer Busse belegt wer- den. Die höchste Geschwindigkeit wurde mit 40 km/h registriert. Gemeinderat Küttigen Neue Stockstrasse und Rainstrasse (Süd), Deckbelagseinbau Nachdem die Werkleitungserneuerungen an der Neuen Stockstrasse und der Rainstrasse im ersten Quartal dieses Jahres abgeschlossen wurden, kann das Bauprojekt mit dem Einbau des Deckbelages nun fertiggestellt werden. Vom 4. bis 11. Juni 2018 wird, sofern es die Witterung zulässt, die Neue Stockstrasse ab Einmündung der Bi- fangstrasse bis zur Rainstäge halbseitig mit einem neu- en Deckbelag versehen. Die Verkehrsführung wird wäh- rend dieser Zeit mit einer Lichtsignalanlage geregelt. In der selben Zeit wird auf der Rainstrasse von der Bus- haltestelle Hinterrain bis auf die Höhe der Einmündung des Ahornweges vollflächig ein neuer Deckbelag einge- baut. Am Tage des Belagseinbaues wird dieser Strassen- abschnitt vollständig gesperrt sein. Direktbetroffene Anwohner werden vorgängig durch die Bauleitung ori- entiert. Die beauftragte Bauunternehmung und die Bauleitung sind bestrebt, dass die Arbeiten speditiv und rücksichts- voll realisiert werden. Für Fragen stehen Ihnen der Projektleiter Kubilay Keles der Bodmer Ingenieure AG, 062 838 21 80, oder die Bauverwaltung, 062 839 93 10, gerne zur Verfügung. Wir danken den betroffenen Anwohnern und Ver- kehrsteilnehmern für ihr Verständnis. Bauverwaltung Küttigen Eidg. Volksabstimmung vom 10. Juni 2018 1. Stimm- und Wahlzettel Es kann vorkommen, dass beim Versand die Wahlun- terlagen unvollständig sind. Wir bitten daher die Stimmberechtigten, die Unterlagen bezüglich Voll- ständigkeit umgehend nach Erhalt zu kontrollieren und das Personenmeldeamt (Tel. 062 839 93 20) über fehlendes Stimmmaterial zu informieren. 2. Briefliche Stimmabgabe Die briefliche Stimmabgabe ist nur gültig, wenn das amtliche Antwortcouvert und das amtliche Stimm- zettelcouvert verwendet werden. Zudem muss der Stimmrechtsausweis vom Stimmberechtigten unter- zeichnet werden. Wahlbüro Küttigen Öffentliche Auflage Bauprojekt Erschliessung Bohnletweg inkl. Beitragsplan Das Bauprojekt Erschliessung Bohnletweg wird mit dem Projektplan, dem technischen Bericht, dem Landerwerbs- plan und der Landerwerbstabelle gemäss § 95 Bauge- setz (BauG) sowie dem Beitragsplan gemäss § 35 BauG im 2. Stock des Gemeindehauses Küttigen vom 28. Mai 2018 bis 26. Juni 2018 während den ordentlichen Öff- nungszeiten öffentlich aufgelegt. Am Samstag, 9. Juni, von 9.00–11.00 Uhr, stehen im Ge- meindehaus Vertreter der Gemeinde und des Projekt- verfassers zur Auskunftserteilung zur Verfügung. Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann in- nerhalb der Auflagefrist Einwendung gegen das Bau- projekt oder Einsprache gegen den Beitragsplan erhe-
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