Küttiger Anzeiger 2018
Spitex Aare Nord, Küttigen-Biberstein-Erlinsbach AG und Densbüren Wasserfluestrasse 6, Küttigen, Telefon 062 827 00 70, Fax 062 827 00 75, E-Mail: info@spitex-aarenord.ch. Einsatzzeiten: 7.00 – 22.00 Uhr. Bürozeiten: Mo – Fr, 8.00–12.00 Uhr. Sprechstunde im Spitex-Zentrum: Do, 14.00 – 16.00 Uhr. Ausserhalb dieser Zeiten sowie an Wochenenden und Feiertagen kann aufs Band gespro- chen werden, welches täglich mehrmals abgehört wird. STV Küttigen Fr, 19. Januar, TH Dorf, 20.00 Uhr, Turnen für alle. Mo, 22. Januar, TH Stock, 19.30 Uhr, Team Aerobic. Di, 23. Januar, TH Dorf, 20.00 Uhr, Vereinsgeräteturnen GK. Mi, 24. Januar, TH Dorf, 20.00 Uhr, Vereinsgerätetur- nen SSB. Mi, 24. Januar, TH Stock, 20.45 Uhr, Volley- ballmatch, Zuschauer sind herzlich willkommen! STV Küttigen, Frauen Di, 23. Januar, letzte Turnstunde vor den Sportferien! TH Stock, 19.00 Uhr Seniorinnen, 20.00 Uhr Frauen Fitness. Amtliche Publikationen der Gemeinde Küttigen Bekanntmachung Bauherr Ruoss-Würgler Stefan und Priska, Breuschweg 7, 5024 Küttigen Bauobjekt Umnutzung Keller in Hobbyraum, Einbau Dusche/WC, Dachfenster Bauplatz Parzelle Nr. 8450, Breuschweg 7, 5024 Küttigen Auflagefrist vom 22. Januar 2018 bis 20. Februar 2018 Einwendungen: Gegen Baugesuche kann innert der Auflagefrist beim Gemeinderat Einwendung erho- ben werden. Die Einwendung hat einen Antrag so- wie eine Begründung zu enthalten. Legitimiert zur Einwendung ist nur, wer ein eigenes, schutzwürdi- ges Interesse geltend machen kann. Bauverwaltung Gemeinderats-Infos Genehmigung der Gemeinderechnungen Gestützt auf das Gemeindegesetz hat das kantonale Gemeindeinspektorat die Verwaltungsrechnung 2016 geprüft. Die Rechnungen der Einwohner- und Ortsbür- gergemeinde wurden ohne jede Bemerkung genehmigt. Im Bericht wird festgehalten, dass die gesetzliche Aus- gabendeckung erreicht und das mittelfristige Haus- haltsgleichgewicht eingehalten sei. Die Kennzahlen weisen durchwegs gute Werte aus, d.h. der Haushalt ist in Ordnung und es besteht kein Handlungsbedarf. Baubewilligungen haben erhalten • Einwohnergemeinde Küttigen; für die nachträgliche Bewilligung der folgenden Spielplätze: – Rombachtäli, Parzelle Nr. 8204, Baujahr März 2015 – Gysulastrasse, Parzelle Nr. 7908, Baujahr April 2014 – Schulpavillon Dorf, Parzelle Nr. 4098, Baujahr April 2014 – Spittel, Parzelle Nr. 4098, Baujahr Juli 2013 • MRC Engineering & Management AG, Luzern; für den Abbruch Gebäude Vers.-Nr. 845 und Neubau von vier Reiheneinfamilienhäusern mit Einstellhal- le, auf Parzelle Nr. 7120, Kirchbergstrasse 68 a-d Gemeinderat Küttigen Beglaubigungen von Unterschriften und Kopien Beglaubigung von Unterschriften und das Erstellen von beglaubigten Kopien eines Originaldokumentes wer- den zu den Öffnungszeiten am Schalter der Gemeinde- kanzlei (2. Stock im Gemeindehaus) vorgenommen. Wer eine Beglaubigung machen lassen will, ist dafür nicht an den Wohnsitz gebunden. Gemeindeschreiber Robert Rütimann und seine Stellver- treterin Deborah Bento verfügen über die notwendige Berechtigung, welche jeweils von der Notariatskommis- sion des Kantons Aargau erteilt wird. Beide stehen für die Erteilung von Beglaubigungen oder zur Beantwortung von Fragen und Unklarheiten zu diesem Thema gerne zur Verfügung. Bitte beachten Sie folgende Hinweise: Beglaubigung von Unterschriften: • Bitte kommen Sie persönlich vorbei und bringen Sie einen persönlichen Ausweis (ID oder Pass) mit • Die Gebühr beträgt Fr. 20.00 pro Beglaubigung Beglaubigung von Kopien: • Es sind die Originaldokumente vorzulegen • Die Gebühr beträgt Fr. 10.00 für die ersten zehn Ko- pien und für jede weitere Fr. 2.00 Öffentliche Auflage Nutzungsplanung Kulturland «Waagacher/Unterweg», Teilrevision Nach Abschluss der kantonalen Vorprüfung werden die Entwürfe gemäss § 24 Abs. 2 BauG öffentlich aufgelegt. Gleichzeitig wird das Mitwirkungsverfahren durchge- führt (§ 3 BauG). Die Entwürfe mit Erläuterungen und der Vorprüfungs- bericht liegen vom 20. Januar bis 19. Februar 2018 im 2. Stock des Gemeindehauses Küttigen auf und können während der Bürozeit eingesehen werden. Hinweise und Vorschläge zu den Entwürfen können im Mitwirkungsverfahren von jeder interessierten Person innert der Auflagefrist schriftlich beim Gemeinderat Küttigen eingereicht werden und sind ausdrücklich als solche zu bezeichnen (§ 3 BauG). Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann in- nerhalb der Auflagefrist Einwendung erheben. Organi- sationen gemäss § 4 Abs. 3 und 4 BauG sind ebenfalls berechtigt, Einwendungen zu erheben. Einwendungen sind schriftlich beim Gemeinderat Küttigen, Neue Stockstrasse 23, 5022 Rombach einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.
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