Küttiger Anzeiger 2017
ternhauses dem Sozialdienst gemeldet werden muss. Die Meldung ist in folgenden Fällen angezeigt: Tagespflege Art. 12 PAVO « 1 Wer sich allgemein anbietet, Kinder unter zwölf Jah- ren gegen Entgelt regelmässig tagsüber in seinem Haushalt zu betreuen, muss dies der Behörde melden.» Familienpflege Art. 4 PAVO « 1 Wer ein Pflegekind in seinen Haushalt aufnehmen will, benötigt eine Bewilligung der Behörde, wenn das Kind: a. für mehr als einen Monat entgeltlich aufgenommen wird; oder b. für mehr als drei Monate unentgeltlich aufgenom- men wird 2 Wer entgeltlich oder unentgeltlich Kinder regelmässig im Rahmen von Kriseninterventionen in seinen Haus- halt aufnehmen will, benötigt unabhängig von der Dauer der Aufnahme eine Bewilligung. 3 Die Bewilligungspflicht besteht auch, wenn das Kind: a. von einer Behörde untergebracht wird; b. das Wochenende nicht in der Pflegefamilie ver- bringt.» Gestützt auf Artikel 316 Abs. 1 ZGB wird die Bevölke- rung aufgefordert, dem Gemeindesozialdienst bis am Montag, 1. Mai 2017 alle Dauer-, Wochen- und Tages- pflegeplätze zu melden. Dies kann jeweils am Montag, am Mittwochvormittag und am Donnerstag unter der Telefonnummer 062 839 93 56 erfolgen. Vielen Dank. Der Gemeindesozialdienst Unentgeltliche Rechtsauskunft Für die Gemeinden Küttigen, Biberstein und Densbüren durch Herrn lic. iur. André Gräni, Rechtsanwalt und Notar, Aarau Ort und Lokal: Gemeindehaus Küttigen Sitzungszimmer 2.05 (2. Stock) Sprechstunde: 19.00 bis 20.00 Uhr Datum: Dienstag, 21. Februar 2017 Gemeindekanzlei Küttigen Abstimmungsergebnisse vom 12. Februar 2017 Eidg. Volksabstimmung Zahl der Stimmberechtigten 4230 Brieflich Stimmende 2074 Ungültige briefliche Stimmabgaben 9 Gültig eingereichte Stimmrechtsausweise 2095 Stimmbeteiligung: 49,53% Wollen Sie den Bundesbeschluss vom 30. September 2016 über die erleichterte Einbürgerung von Personen der dritten Ausländergeneration annehmen? eingelangte Stimmzettel 2088 davon waren leer 5 davon waren ungültig 0 in Betracht fallende Stimmzettel 2083 mit JA haben gestimmt 1308 mit NEIN haben gestimmt 775 Wollen Sie den Bundesbeschluss vom 30. September 2016 über die Schaffung eines Fonds für die National- strassen und den Agglomerationsverkehr annehmen? eingelangte Stimmzettel 2077 davon waren leer 42 davon waren ungültig 0 in Betracht fallende Stimmzettel 2035 mit JA haben gestimmt 1261 mit NEIN haben gestimmt 774 Wollen Sie den Bundesbeschluss vom 17. Juni 2016 über die steuerliche Massnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmensstandorts Schweiz (Unternehmenssteuerreformgesetz III) anneh- men? eingelangte Stimmzettel 2075 davon waren leer 64 davon waren ungültig 0 in Betracht fallende Stimmzettel 2011 mit JA haben gestimmt 745 mit NEIN haben gestimmt 1266 Kant. Volksabstimmungen Wollen Sie das Gesetz über den Ausgleich der Aufga- benverschiebungsbilanz sowie über die Übergangsbei- träge (AVBiG) vom 1. März 2016 annehmen? eingelangte Stimmzettel 2021 davon waren leer 204 davon waren ungültig 0 in Betracht fallende Stimmzettel 1817 mit JA haben gestimmt 1208 mit NEIN haben gestimmt 609 Wollen Sie das Gesetz über den Finanzausgleich zwi- schen den Gemeinden (Finanzausgleichsgesetz, FiAG) vom 1. März 2016 annehmen? eingelangte Stimmzettel 2027 davon waren leer 148 davon waren ungültig 0 in Betracht fallende Stimmzettel 1879 mit JA haben gestimmt 1245 mit NEIN haben gestimmt 634 Wollen Sie die Aargauische Volksinitiative «Ja zu einer guten Bildung – Nein zum Lehrplan 21» vom 2. Juni 2015 annehmen? eingelangte Stimmzettel 2040 davon waren leer 61 davon waren ungültig 0 in Betracht fallende Stimmzettel 1979 mit JA haben gestimmt 518 mit NEIN haben gestimmt 1461 Wollen Sie die Aargauische Volksinitiative «Arbeit und Weiterbildung für alle!» vom 11. Juni 2012 annehmen? eingelangte Stimmzettel 2040 davon waren leer 76 davon waren ungültig 0 in Betracht fallende Stimmzettel 1964 mit JA haben gestimmt 617 mit NEIN haben gestimmt 1347
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