Küttiger Anzeiger 2017

STV Fr, 17. Februar, Generalversammlung, 20.00 Uhr, Rest. Traube in Küttigen. Mo, 20. Februar, TH Stock: 19.30 Uhr, Team-Aerobic. Di, 21. Februar, TH Dorf: 20.00 Uhr, Vereinsgeräteturnen. Mi, 22. Februar, TH Dorf: 20.00 Uhr, Vereinsgeräteturnen SSB. TH Stock: 20.00 Uhr, Vol- leyball. Amtliche Publikationen der Gemeinde Küttigen Bekanntmachung Bauherr Bürgi Susanne, Bollackerweg 3b, 5024 Küttigen Bauobjekt Massnahmenkonzept zur Verhin- derung der Kippbewegung an der Liegenschaft Bauplatz Parzelle Nr. 6926, Bollackerweg 36, 5024 Küttigen Bauherr Ringenbach Stefan und Maj-Britt, Alpenblickweg 13, 5022 Rombach Bauobjekt Fertigpool und Stützmauer, Steinkörbe Bauplatz Parzelle Nr. 7963, Alpenblickweg 13, 5022 Rombach Bauherr Cicek Sinon, Hauptstrasse 35, 5024 Küttigen Bauobjekt Rückbau bestehender Holzback- ofen, Ersatz durch kleineren Pizza- ofen, Umgestaltung Arbeitsplatz Bauplatz Parzelle Nr. 4563, Hauptstrasse 35, 5024 Küttigen Auflagefrist vom vom 20. Februar bis 21. März 2017 Einwendungen Gegen Baugesuche kann innert der Auflagefrist beim Gemeinderat Ein- wendung erhoben werden. Die Ein- wendung hat einen Antrag sowie ei- ne Begründung zu enthalten. Legiti- miert zur Einwendung ist nur, wer ein eigenes, schutzwürdiges Interes- se geltend machen kann. Bauverwaltung Gemeinderats-Infos Personelles Frau Jennifer Ruf, Schönenwerd, hat ihre Stelle als Stell- vertreterin des Gemeindeschreibers per 31. Mai 2017 gekündigt. Sie arbeitete seit Dezember 2013 im Dienste der Gemeinde Küttigen und wird nun eine berufliche Veränderung vornehmen. Der Gemeinderat hat den Entscheid mit Bedauern zur Kenntnis genommen. Gemeinderat und Verwaltung bedanken sich bei Frau Ruf für die gute Zusammenar- beit und wünschen ihr alles Gute für die Zukunft. Wahl der Behörden, Kommissionen und nebenamtlichen Funktionären Der Gemeinderat möchte die Gesamterneuerungswah- len der Mitglieder der gemeinderätlichen Kommissio- nen und der nebenamtlichen Funktionäre für die kom- mende Amtsperiode 2018/2021 rechtzeitig in die Wege leiten. Allfällige Demissionen sind dem Gemeinderat bis Ende Mai 2017 bekannt zu geben. Baubewilligungen haben erhalten • Thomas und Astrid Haus, Rombach; für die Aufsto- ckung des Einfamilienhauses, Sanierung Küche und Bad im Erdgeschoss, auf Parzelle Nr. 7810, Buchmatt- weg 8 • Markus Kälin, Rombach; für eine neue Stützmauer, den Abbruch der bestehenden Stützmauer und die Erweiterung des Abstellplatzes, auf Parzelle Nr. 7777, Neue Stockstrasse 17 • Stefan und Rahel Kopp, Küttigen; für eine Stützmau- er aus Steinkörben, auf Parzelle Nr. 8581, Oberweg 3b • IBAarau Strom AG, Aarau; für einen Strassenaufbruch (Neuerschliessung mit Strom, diverse Aufbrüche), auf Parzelle Nr. 8289, Giebelweg Arbeitsvergaben Im Zusammenhang mit der Hochwasserentlastung «Rombach/Widler» wurden die mechanischen Ausrüs- tungen an die Firma Romag aquarcare AG in Düdingen zur Ausführung vergeben. Die Baumeisterarbeiten für die Grabarbeiten für die neue Wasserleitung und die Strassensanierungsarbei- ten «Riedenstrasse» wurden an die F irma Knecht Bau AG, Brugg, übertragen, die Installationsarbeiten Was- ser an die Firma Eddy Kaufmann AG in Buchs. Geschwindigkeitskontrolle Über die Mittagszeit des 2. Februar 2017 wurde an der Alten Stockstrasse eine Geschwindigkeitskontrolle durchgeführt. Bei einer zulässigen Höchstgeschwindig- keit von 30 km/h wurden insgesamt 53 Fahrzeuge ge- messen. Wegen überhöhter Geschwindigkeit mussten 11 Fahrzeuglenker bzw. ≈ 20,73% mit einer Busse be- legt werden. Die höchste Geschwindigkeit wurde mit 51 km/h registriert. Der Gemeinderat Wasserleitungsersatz in der Rieden- strasse im Abschnitt Lärchen- bis Rainstrasse Wenn es die Witterung erlaubt, werden die Bauarbei- ten am 24. Februar 2017 beginnen und bis zu den Som- merferien dauern. Die beauftragte Bauunternehmung, die Bauleitung wie auch die Gemeinde Küttigen sind bestrebt, die notwendigen Bauarbeiten zügig zu reali- sieren. Für Fragen stehen Ihnen der Projektleiter Herr Hans Ruedi Blattner (062 838 21 85) und die Bauverwaltung (062 839 93 10) gerne zur Verfügung. Die Anwohner der Riedenstrasse werden mit einem se- paraten Schreiben informiert. Die am Bau Beteiligten danken den betroffenen An- wohnern für Ihr Verständnis. Pflegekinderkontrolle Die Pflegekinderverordnung vom 19. Oktober 1977 (Stand 1. Januar 2014) regelt das Aufnahme-, Bewilli- gungs- und Aufsichtsverfahren für Pflegekinder. Der Gemeindesozialdienst ist mit der Kontrolle der Pflege- plätze beauftragt. Die Bevölkerung wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Aufnahme von Unmündigen ausserhalb des El-

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