Küttiger Anzeiger 2017

Amtliche Publikationen der Gemeinde Küttigen Bekanntmachung Bauherr Moser Monika und Christian, Eichmattstrasse 36, 5612 Villmergen Bauobjekt Umbau bestehendes Einfamilien- haus Bauplatz Parzelle Nr. 7517, Rainstrasse 43, 5024 Küttigen Auflagefrist vom vom 13. Februar bis 14. März 2017 Einwendungen Gegen Baugesuche kann innert der Auflagefrist beim Gemeinderat Ein- wendung erhoben werden. Die Ein- wendung hat einen Antrag sowie ei- ne Begründung zu enthalten. Legiti- miert zur Einwendung ist nur, wer ein eigenes, schutzwürdiges Interes- se geltend machen kann. Bauverwaltung Gemeinderats-Infos Geschwindigkeitskontrolle Am frühen Vormittag des 27. Januar 2017 wurde an der Brandackerstrasse eine Geschwindigkeitskontrolle durchgeführt. Bei einer zulässigen Höchstgeschwindig- keit von 30 km/h wurden insgesamt 57 Fahrzeuge ge- messen. Wegen überhöhter Geschwindigkeit mussten 7 Fahrzeuglenker bzw. ≈ 12,3% mit einer Busse belegt werden. Die höchste Geschwindigkeit wurde mit 63 km/h registriert. Der Gemeinderat Neubau Werkleitungen Alpenblickweg bis Bifangstrasse Öffentliche Auflage der Bauabrechnungen und Beitragstabellen Nach Fertigstellung der Bauarbeiten für den Neubau der Meteorwasserleitung Alpenblickweg bis Bifang- strasse und den Neubau der Wasserleitung Alpenblick- weg bis Bifangstrasse im Herbst 2016 liegen nun die bereinigten Schlussabrechnungen sowie die für die Ein- forderung der Grundeigentümerbeiträge erforder- lichen Beitragstabellen vor. Die Abrechnungen werden bezugnehmend auf § 13 des Reglements über die Finanzierung von Erschlies- sungsanlagen (RFE) vom 13. Februar bis 14. März 2017 öffentlich aufgelegt. Die Unterlagen können im Ge- meindehaus Küttigen, 2. Stock, eingesehen werden. Es wird festgestellt, dass nur gegen die Bauabrechnung das Rechtsmittel ergriffen werden kann. Die Beitrags- pflicht kann nicht mehr in Frage gestellt werden, da diese aufgrund des rechtskräftigen Beitragsperimeter- planes gegeben ist. Den Beitragspflichtigen wurde die Auflage zusammen mit der Höhe des Beitrages durch eingeschriebenen Brief angezeigt. Einsprachen gegen die Bauabrechnung können wäh- rend der nicht erstreckbaren Auflagefrist (Datum des Poststempels) im Doppel beim Gemeinderat Küttigen, Neue Stockstrasse 23, 5022 Rombach, erhoben werden. Der Gemeinderat fällt daraufhin einen begründeten Entscheid, welcher mit Beschwerde bei der Schätzungs- kommission nach Baugesetz angefochten werden kann. Die Einsprache muss vom Einsprecher selbst oder von einer bevollmächtigten Person verfasst und unter- zeichnet sein. Sie muss einen Antrag und eine Begrün- dung enthalten, d.h. es ist anzugeben, wie der Gemein- derat entscheiden soll, und darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung anstelle der auflie- genden Bauabrechnung verlangt wird. Auf Einspra- chen, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, kann nicht eingetreten werden. Küttigen, 7. Februar 2017 Der Gemeinderat Ausschreibung Kunstrasen Ritzer BKP 424 Kunstrasenfeld Sportplatz Ritzer. Ausschrei- bung im offenen Verfahren gemäss GATT/WTO-Ab- kommen für das Kunstrasenfeld Sportplatz Ritzer Küttigen. Bezug der Ausschreibungsunterlagen unter www.simap.ch ab 10. Februar 2017. Frist zur Einreichung des Angebotes am 24. März 2017, 15.00 Uhr. Der vollständige Inseratetext kann auf der Gemeinde- website www.kuettigen.ch und unter www.simap.ch eingesehen werden. Massgebend ist die Publikation im Amtsblatt des Kan- tons Aarau vom 10. Februar 2017. Gemeinderat Küttigen Maler Briner Aarau Mühlemattstrasse 91 5000 Aarau Fon 062 824 60 50 Fax 062 824 60 12 www.maler-briner.ch Wir malen und tapezieren!Wir sind Profis. Neu in Rombach – Social Media Kurse Facebook, LinkedIn . . . ist das für Sie alles nur Bahnhof und Sie möchten oder sollten es kennen? Wir sind spezialisiert auf Kurse für Anfänger, Rentner, Privatpersonen und Selbständige, die erste Schritte in die Sozialen Medien wagen wollen. Für Terminanfragen rufen Sie uns an 062 824 05 06 oder besuchen Sie uns auf www.daniela-sofia.com/kurse

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