Küttiger Anzeiger 2017

Bauplatz Parzellen Nr. 7860, Alte Stockstrasse, 5022 Rombach Bauherr Voegtlin-Meyer AG, Aumattstrasse 2, 5210 Windisch Bauobjekt Reklameanlage für eine doppelte Preisanzeige für Benzin Bauplatz Parzellen Nr. 7303, Bibersteiner- strasse 60, 5022 Rombach Auflagefrist vom 6. Februar 2017 bis 7. März 2017 Einwendungen Gegen Baugesuche kann innert der Auflagefrist beim Gemeinderat Ein- wendung erhoben werden. Die Ein- wendung hat einen Antrag sowie ei- ne Begründung zu enthalten. Legiti- miert zur Einwendung ist nur, wer ein eigenes, schutzwürdiges Interes- se geltend machen kann. Bauverwaltung Sanierung abgesenkter Strassen- abschnitt und Werkleitungs- erneuerung Neue Stockstrasse Der abgesenkte Strassenabschnitt der «Neuen Stock- strasse» wird unter der Federführung des Departemen- tes Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung Tiefbau, saniert. Dabei wird im Auftrag der Gemeinde die Kanalisations- leitung erneuert und eine Wasserleitung zusätzlich ein- gebaut. Die Bauarbeiten werden, wenn es die Witterung er- laubt, am 13. Februar 2017 beginnen und bis zu den Sommerferien andauern. Der Verkehr wird mittels Lichtsignalanlage während der Bauzeit geregelt. Sowohl die beauftragte Bauunternehmung und die Bau- leitung wie auch die Gemeinde Küttigen sind bestrebt, die notwendigen Bauarbeiten zügig zu realisieren. Für Fragen stehen Ihnen gerne der Projektleiter Herr Hans Ruedi Blattner (062 838 21 85) und die Bauverwal- tung (062 839 93 10) zur Verfügung. Die am Bau Beteiligten danken den betroffenen An- wohnern für ihr Verständnis. Unentgeltliche Rechtsauskunft Für die Gemeinden Küttigen, Biberstein und Densbüren durch Herrn lic. iur. André Gräni, Rechtsanwalt und Notar, Aarau Ort und Lokal: Gemeindehaus Küttigen Sitzungszimmer 2.05 (2. Stock) Sprechstunde: 19.00 bis 20.00 Uhr Datum: Dienstag, 7. Februar 2017 Gemeindekanzlei Küttigen Revolutionär! Mit Kältetechnik 22 – 30% gezielte Fettreduktion nach einer Behandlung. Schonend und schmerzlos. Werden Sie jetzt Ihre Problemzonen los. Wir beraten Sie gerne. KRYO-STUDIO Küttigen 079 640 48 12 www.kryo-studio.ch info@kryo-studio.ch Genehmigung der Auflösung der Bodenverbesserungsgenossenschaft Teilregulierung «Neue Staffeleggstrasse NK 107» Die notwendigen Bedingungen sind erfüllt, und das Unternehmen ist gemäss §§ 4 und 92 des Dekrets über Bodenverbesserungen vom 21. Juni 1957 formell richtig abgeschlossen worden. Im Sinne von § 92 des Dekrets über Bodenverbesserungen hat die Abteilung Landwirt- schaft Aargau die Auflösung der Bodenverbesserungsge- nossenschaft «Neue Staffeleggstrasse NK 107» am 4. Januar 2017 genehmigt und das Verfahren für abge- schlossen erklärt. KANTON AARGAU Departement Finanzen und Ressourcen An die Zu- und Wegzüger von Küttigen- Rombach Meldevorschriften • Wer in der Gemeinde Küttigen-Rombach Wohnsitz nehmen will oder bereits genom- men hat, ist verpflichtet, sich innert 14 Ta- gen unter Vorlage des Heimatscheines, der Krankenkassenpolice und des Mietvertrages beim Personenmeldeamt (Gemeindehaus) anzumelden. Sofern vorhanden, sind auch das Familien-, das Militärdienst- und das Zi- vilschutzdienstbüchlein mitzubringen. Pen- sionäre in Alters-, Pflege- und anderen Hei- men sind verpflichtet, sich mittels Heimat- ausweis anzumelden. • Die Wohnungs- und Arbeitgeber sowie die Pensionsbesitzer oder deren Leiter ha- ben sich zu überzeugen, dass diese Anmel- dung erfolgt ist, und sind, wenn dies nicht geschehen ist, selber zur Vornahme der An- meldung verpflichtet. • Die in die Gemeinde zurückgekehrten Bürgerinnen und Bürger haben den Heimatschein innert 14 Tagen beim Perso- nenmeldeamt zu deponieren. • Adressänderungen innerhalb der Gemein- de sind dem Personenmeldeamt innert 14 Tagen zu melden. • Die Abmeldung hat ebenfalls innert 14 Tagen unter Rückgabe des Niederlassungs- ausweises zu erfolgen. Personenmeldeamt Küttigen

RkJQdWJsaXNoZXIy NDA1MTU=