Küttiger Anzeiger 2016
Baubewilligungen haben erhalten • Schmidt Waldemar, Küttigen; für den Abbruch der Liegenschaft Gebäude Nr. 813 und den Neubau eines Einfamilienhauses, auf Parzelle Nr. 7172, Bollacker- weg 9 Der Gemeinderat Bekanntmachung Bauherr Ringenbach St. und M., Alpenblickweg 13, 5022 Rombach Bauobjekt Fertigpool und Stützmauer Steinkörbe Bauplatz Parzelle 7963, Alpenblickweg 13, 5022 Rombach Bauherr Einwohnergemeinde Küttigen, Neue Stockstrasse 23, 5024 Küttigen Bauobjekt Ausbau bestehender Wendeplatz Alpenblickweg Bauplatz Parzelle 8117, 8123, 8131, Alpenblickweg , 5022 Rombach Auflagefrist vom 19. Dezember 2016 bis 27. Januar 2017 Einwendungen Gegen Baugesuche kann innert der Auflagefrist beim Gemeinderat Ein- wendung erhoben werden. Die Ein- wendung hat einen Antrag sowie ei- ne Begründung zu enthalten. Legiti- miert zur Einwendung ist nur, wer ein eigenes, schutzwürdiges Interes- se geltend machen kann. Bauverwaltung Unentgeltliche Rechtsauskunft Für die Gemeinden Küttigen, Biberstein und Densbüren durch Herrn lic. iur. André Gräni, Rechtsanwalt und Notar, Aarau Ort und Lokal: Gemeindehaus Küttigen Sitzungszimmer 2.05 (2. Stock) Sprechstunde: 19.00 bis 20.00 Uhr Datum: Dienstag, 20. Dezember 2016 Gemeindekanzlei Küttigen Gemeindeversammlungsbeschlüsse Gestützt auf §26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes und §15 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden sowie die Gemeindeordnung werden die Beschlüsse der Einwoh- ner- und Ortsbürgergemeindeversammlungen vom 7. Dezember 2016 wie folgt veröffentlicht: A) Ortsbürgergemeinde 1. Protokoll (Zustimmung) 2. Voranschlag 2017 (Zustimmung) B) Einwohnergemeinde 1. Protokoll (Zustimmung) 2. Einbürgerungszusicherungen - Krasniqi Gjevdet, Küttigen (Zustimmung) - Olesch Angelika mit Robin, Küttigen (Zustimmung) - Rukiye Keskin mit Ciwan und Ciran, Rombach (Zustimmung) - Stoltenberg Aline, Küttigen (Zustimmung) - Stoltenberg Bernd, Küttigen (Zustimmung) - Stoltenberg Tim, Küttigen (Zustimmung) 3. Kreditabrechnung: Erwerb Grundstück Parz. Nr. 7255, Wohnhaus und Scheune Nr. 466, Stockweg 21 (Zustimmung) 4. Revision Allgemeine Nutzungsplanung Siedlung (Bauordnung, Bauzonenplan und Gebührenregle- ment) (Zustimmung) 5. Sanierung Küche und sanitäre Anlagen im Turnhal- lenschulhaus Schulanlage Dorf; Verpflichtungskredit (Zustimmung) 6. Erstellung eines Kunstrasenfeldes auf der Sportanla- ge Ritzer; Verpflichtungskredit (Zustimmung) 7. Voranschlag Einwohnergemeinde - Leistungsauftrag der Schule für das Jahr 2017 (Zustimmung) - Globalbudget Schule 2017 (Zustimmung) - Voranschlag 2017 mit Steuerfuss (Zustimmung) Ausser dem Traktandum 2 der Einwohnergemeindever- sammlung unterliegen alle übrigen Beschlüsse dem fa- kultativen Referendum. Dieses kann von einem Zehntel der Stimmberechtigten innert 30 Tagen, gerechnet ab Veröffentlichung, ergriffen werden. Für die Einrei- chung eines Referendumsbegehrens kann bei der Ge- meindekanzlei eine Unterschriftenliste bezogen wer- den. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann die Liste zwecks Vorprüfung des Wortlautes des Begehrens bei der Gemeindekanzlei eingereicht werden. Nachdem das Bundesgericht Urnenabstimmungen über Einbürgerungen für verfassungswidrig erklärt hat, ist das Referendum gegen die Einbürgerungszu- sicherungen ausgeschlossen. Ablauf der Referendumsfrist: 16. Januar 2017 Küttigen, 16. Dezember 2016 Gemeinderat Publikation von Gesuchen um ordentliche Einbürgerung Folgende Personen haben bei der Gemeinde Küttigen ein Gesuch um ordentliche Einbürgerung gestellt: - Al-Sabbagh Mohammed, 1970, männlich, irakischer Staatsangehöriger, wohnhaft an der Bibersteiner- strasse 9, 5022 Rombach - Dauti Emsut, 1962, männlich, und Dauti geb. Miftari Fetija, 1961, weiblich, beide mazedonische Staatsan- gehörige, wohnhaft im Rombachtäli 25, 5022 Rom- bach - Fazari Giuseppe, 1963, männlich, italienischer Staats- angehöriger, wohnhaft an der Gänsackerstrasse 8C, 5024 Küttigen Jede Person kann innert 30 Tagen seit der amtlichen Publikation dem Gemeinderat eine schriftliche Eingabe zum Gesuch einreichen. Diese Eingaben können so- wohl positive wie negative Aspekte enthalten. Der Gemeinderat wird die Eingaben prüfen und in seine Beurteilung einfliessen lassen. Gemeinderat Küttigen Mütter- und Väterberatung Die nächsten unentgeltlichen Beratungen finden am Dienstag, 20. Dezember 2016, von 9.00 – 16.00 Uhr im Spittel statt. Beratungen erfolgen nur noch nach tel. Vereinbarung.
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