Küttiger Anzeiger 2016
KRYO-STUDIO Küttigen 22–30% gezielte Fettreduktion nach einer Behandlung, schonend und schmerzfrei. Mobile 079 640 48 12 www.kryo-studio.ch ⋅ info@kryo-studio.ch Samstag, 20. Februar Start der Baum-Exkursions-Reihe mit Revierförster Martin Blattner Treff: 09.00 Uhr auf der Gehrenhöhe Bäumiges erleben! weitere Infos siehe Vereinsnachrichten oder www.uhuu.ch Stimmrechtsausweis zu unterzeichnen, damit die Stim- mabgabe gültig ist. 3. Briefliche Stimmabgabe Die briefliche Stimmabgabe kann per Post (späteste Stimmabgabe am Mittwoch vor dem Abstimmungs- sonntag) oder durch Einwurf in den Briefkasten vor dem Gemeindehauseingang erfolgen. Es muss das amt- liche Antwortcouvert und das amtliche Stimmzettel- couvert verwendet werden. Zudem muss der Stimm- rechtsausweis vom Stimmberechtigten unterzeichnet werden. Die letzte Leerung des Briefkastens beim Gemeinde- haus erfolgt am Sonntag um 9.00 Uhr. 4. Abstimmungsergebnisse Die Ergebnisse können am Sonntag ab ca. 12.00 Uhr über Tel. 062 839 93 40 abgehört werden. Gleichzeitig werden die Ergebnisse durch Anschlag bei der Bushal- testelle «Dorf», beim Gemeindehaus sowie beim «Rom- bacherhof» bekanntgegeben. Im Internet erfahren Sie die Resultate unter www.kuettigen.ch oder www.rom- bach.ch . Wahlbüro Küttigen Öffentliche Auflage; Revision der Allgemeinen Nutzungsplanung Siedlung (Bauordnung und Bauzo- nenplan) Nach Abschluss des Mitwirkungsverfahrens und der kantonalen Vorprüfung werden die Entwürfe gemäss § 24 Abs. 1 Baugesetz (BauG) öffentlich aufgelegt. Die Entwürfe mit Erläuterungen und der Vorprüfungs- bericht liegen vom 22. Februar 2016 bis 22. März 2016 im 2. Stock des Gemeindehauses Küttigen auf und kön- nen während der Bürozeit eingesehen werden. Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann innerhalb der Auflagefrist Einwendung erheben. Orga- nisationen gemäss § 4 Abs. 3 und 4 BauG sind ebenfalls berechtigt, Einwendungen zu erheben. Einwendungen sind schriftlich beim Gemeinderat einzureichen und ha- ben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Während der Auflagefrist sind die Dokumente auch auf der Gemeinde-Homepage (www.kuettigen.ch/Onli- ne-Schalter/Revision Nutzungsplanung) einseh- und ab- rufbar. Ergänzend zur öffentlichen Auflage erläutern Mitglie- der der Begleitkommission im Gemeindehaus Küttigen, 2. Stock, die Entwürfe zu folgenden Zeiten: – Samstag, 27. Februar 2016, 10.00 – 11.30 Uhr – Donnerstag, 10. März 2016, 17.30 – 19.00 Uhr Küttigen, 8. Februar 2016 Gemeinderat Ergänzung Waldgrenzplan / Revision Bauzonenplan Gestützt auf die §§ 3 ff. der Verordnung zum Waldge- setz des Kantons Aargau (AWaV) vom 16. Dezember 1998 hat das Kreisforstamt 4 in Aarau die Waldgrenzen im Gelände in jenen Bereichen bezeichnet, wo neue Bauzonen an den Wald grenzen oder in Zukunft gren- zen sollen. Die Gemeinde Küttigen hat die notwendi- gen Einmessungen und die Erstellung der Übersicht 1:5000 und des Waldgrenzplanes Nr. 2a veranlasst. Beim Waldgrenzplan Nr. 2a wird infolge Auszonung ein Teil der rechtskräftigen Waldgrenze aufgehoben. Die übrigen im Jahre 1995 festgestellten Waldgrenzen bleiben weiterhin rechtskräftig. Der ergänzende Waldgrenzplan Nr. 2a und die Über- sicht 1:5000 liegen nun vom 22. Februar 2016 bis zum 22. März 2016 in der Gemeindekanzlei Küttigen öffent- lich auf. Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse geltend macht, kann innerhalb der Auflagefrist beim Kreisforst- amt 4, Entfelderstrasse 22, 5001 Aarau, Einsprache er- heben. Einsprachen sind schriftlich einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthal- ten. Wo keine Einsprache erhoben wird, erwächst der Waldgrenzplan Nr. 2a mit der Genehmigung des Bau- zonenplans in Rechtskraft. Die rechtskräftig festgestellten Waldgrenzen werden als Orientierungsinhalt in den Nutzungsplänen einge- tragen. Neu entstehende Bestockungen innerhalb der Bauzonen und ausserhalb dieser Waldgrenzen werden nicht mehr zu Wald im Rechtssinne (Art. 13 Abs. 1 und 2 des Bundesgesetzes über den Wald vom 04. Oktober 1991; SR 921.0). Küttigen, 8. Februar 2016 Gemeinderat Mütter- und Väterberatung Die nächste unentgeltliche Beratung findet am Dienstag, 23. Februar, von 9.00 – 16.00 Uhr, im Spittel statt. Beratungen erfolgen nur noch nach tel. Vereinbarung. Wir bitten Sie, den Termin für die Beratung unter der Telefonnummer 062 723 05 42 (täglich erreichbar von 8.30 bis 10.00 Uhr) zu reservieren. Mütter- und Väterberatung Region Aarau Plus
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