Küttiger Anzeiger 2014

Gemeindeversammlungsbeschlüsse Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes und § 15 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden sowie die Gemeindeordnung werden die Beschlüsse der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlungen vom 3. Dezember 2014 wie folgt veröffentlicht: A) ORTSBÜRGERGEMEINDE 1. Protokoll (Zustimmung) 2. Voranschlag 2015 (Zustimmung) B) EINWOHNERGEMEINDE 1. Protokoll (Zustimmung) 2. Einbürgerungszusicherungen – Kurz Stefan und Svetlana, Rombach (Zustim- mung) – Mijajlovic Irena, Rombach (Zustimmung) 3. Kreditabrechnung: Rahmenkredit Gemeinde- strassen 2009 bis 2013 (Zustimmung) 4. Erwerb Grundstück Parzelle Nr. 7255, Wohnhaus und Scheune Nr. 466, Stockweg 21 (Zustimmung) 5. Projektierung, Sanierung und Erweiterung Werkhof / Feuerwehrgebäude; Verpflichtungskredit (Zustimmung) 6. Gemeindeverband Lindenfeld; Teilrevision der Satzungen (Zustimmung) 7. Voranschlag Einwohnergemeinde – Leistungsauftrag der Schule für das Jahr 2015 (Zustimmung) – Globalbudget Schule 2015 (Zustimmung) – Voranschlag 2015 mit Steuerfuss (Zustimmung) Ausser dem Traktandum 2 der Einwohnergergemeinde- versammlung unterliegen alle übrigen Beschlüsse dem fakultativen Referendum. Dieses kann von einem Zehn- tel der Stimmberechtigten innert 30 Tagen, gerechnet ab Veröffentlichung, ergriffen werden. Für die Einrei- chung eines Referendumsbegehrens kann bei der Ge- meindekanzlei eine Unterschriftenliste bezogen wer- den. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann die Liste zwecks Vorprüfung des Wortlautes des Begehrens bei der Gemeindekanzlei eingereicht werden. Nachdem das Bundesgericht Urnenabstimmungen über Einbürgerungen für verfassungswidrig erklärt hat, ist das Referendum gegen die Einbürgerungszusicherun- gen ausgeschlossen. Ablauf der Referendumsfrist: 12. Januar 2015 Küttigen, 12. Dezember 2014 Gemeinderat Unentgeltliche Rechtsauskunft Für die Gemeinden Küttigen, Biberstein und Densbüren durch Herrn lic. iur. André Gräni, Rechtsanwalt und No- tar, Aarau Ort und Lokal: Gemeindehaus Küttigen Sitzungszimmer 2.05 (2. Stock) Sprechstunde: 19.00 bis 20.00 Uhr Datum: Dienstag, 16. Dezember 2014 Gemeindekanzlei Küttigen Weihnachtsbaumverkauf in Küttigen Samstag, 20. Dezember 2014 – von 9.00 bis 11.00 Uhr beim Schulhaus Stock – von 14.00 bis 15.00 Uhr beim Schulhaus Dorf Frisch geschnittene Rot-, Weiss- und Nordmanntan- nen aus dem Jurapark Aargau stehen zum Verkauf bereit. Die ökologische Produktion hat einen hohen Stellen- wert. Herbizide, Düngemittel und Mäuseschutz sind dank der Beweidung durch Shropshire-Schafe nicht nötig. Forstbetrieb Jura BistroWinery,Cigarlounge&Shop ࣞ ँओंऋऑऐࣰ࣊ऌऋऋऑࣾऄं ࢽ ࣑࣎࣋ࣈࢽ࣏࣎࣋ ࣡ंग ࣋ࢽࢽ ࣬ःःंऋࢽ࣐࣎࣋࣍࣍࣊࣎ࣕ࣋࣍࣍ࢽࣲअए ࣟंऐऒऀअंऋࢽࣰआंࢽँआंࢽऋंऒंࢽ ࣴंआऋࣿऌऒऑआऎऒं࣋ࢽ ࣳंएऔंआउंऋࢽࣰआंࢽࣿंआࢽ ࣟएࣾऑऔऒएऐऑࣉࢽࣨऒऀअंऋࢽऒऋँࢽ ࣤउख़अऔंआऋ࣋ ࢽ Öffnungszeiten über Weihnacht/Neujahr Die Büros der Gemeindeverwaltung bleiben zwischen Weihnachten und Neujahr geschlossen. Letzter Ar- beitstag im alten Jahr ist Mittwoch, 24. Dezember, bis 11.30 Uhr. Im neuen Jahr sind wir ab Montag, 5. Januar, gerne wieder für Sie da. Der automatische Anrufbeantworter (Tel. 062 839 93 70) gibt über den Pikettdienst der Gemeindekanzlei bei Todesfällen Auskunft.

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