Küttiger Anzeiger 2014

Linie 136 Frick –Wölflinswil – Aarau keine Angebotsveränderung Weitere Informationen zum Fahrplanwechsel unter www.postauto.ch/fahrplan, www.a-welle.ch oder www.z-pass.ch . Der Gemeinderat Gemeinde Küttigen Abstimmungsergebnis vom 30. November 2014 Eidg. Volksabstimmung Zahl der Stimmberechtigten 4158 Brieflich Stimmende 2388 Ungültige briefliche Stimmabgaben 29 Gültig eingereichte Stimmrechtsausweise 2409 Stimmbeteiligung: 57,9% Wollen Sie die Volksinitiative «Schluss mit den Steuer- privilegien für Millionäre (Abschaffung der Pauschal- besteuerung)» annehmen? eingelangte Stimmzettel 2400 davon waren leer 7 davon waren ungültig 0 in Betracht fallende Stimmzettel 2393 mit JA haben gestimmt 1067 mit NEIN haben gestimmt 1326 Wollen Sie die Volksinitiative «Stopp der Überbevöl- kerung – zur Sicherung der natürlichen Lebensgrund- lagen» annehmen? eingelangte Stimmzettel 2400 davon waren leer 15 davon waren ungültig 0 in Betracht fallende Stimmzettel 2385 mit JA haben gestimmt 559 mit NEIN haben gestimmt 1826 Wollen Sie die Volksinitiative «Rettet unser Schweizer Gold (Gold-Initiative)» annehmen? eingelangte Stimmzettel 2395 davon waren leer 34 davon waren ungültig 0 in Betracht fallende Stimmzettel 2361 mit JA haben gestimmt 462 mit NEIN haben gestimmt 1899 Wahl- und Abstimmungsbeschwerden sind gemäss §§ 66 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) innert drei Tagen seit der Entdeckung des Beschwerde- grundes, spätestens aber am dritten Tag nach der Ver- öffentlichung der Ergebnisse beim Verwaltungsgericht, 5001 Aarau (kantonale Wahlen und Abstimmungen), beziehungsweise beim Regierungsrat des Kantons Aar- gau, 5001 Aarau (übrige Wahlen und Abstimmungen), einzureichen. Küttigen, 30. November 2014 Wahlbüro Küttigen Friedhof Kirchberg Grabräumung Zur Erweiterung des Bestattungsplatzes auf dem Fried- hof Kirchberg müssen die Grabmäler und Pflanzen der Erdbestattungs-, Kinder- und Urnengräber aus dem Jahre 1989, deren Ruhezeit von 25 Jahren abgelaufen ist, bis Ende Februar 2015 geräumt und entfernt wer- den. Die Angehörigen der Verstorbenen, die auf die Grab- denkmäler und Pflanzen Anspruch erheben, melden sich bitte bis spätestens am 19. Dezember 2014 bei Herrn Othmar Krummenacher, Friedhofgärtner, Tele- fon 079 201 80 64. Soweit die Adressen der Hinterbliebenen bekannt sind, erhalten diese eine persönliche Mitteilung. Falls die Gräber nach Ablauf der Frist geräumt werden müssen, fallen die Grabmäler und Pflanzen an die Gemeinde, ohne dass daraus ein Entschädigungsanspruch der An- gehörigen entsteht. Gemeinderäte Biberstein und Küttigen Mütter- und Väterberatung Die nächsten unentgeltlichen Beratungen findet am Dienstag, 9. Dezember 2014, von 9.00 bis 14.30 Uhr im Spittel statt. Beratungen erfolgen nur noch nach tel. Vereinbarung. Wir bitten Sie, den Termin für die Beratung unter der Telefonnummer 062 723 05 42 (täglich erreichbar von 8.30 bis 10.00 Uhr) zu reservieren. Mütter- und Väterberatung Inserate im «Küttiger Anzeiger» werden gelesen. Weihnachtsbaumverkauf in Küttigen Samstag, 20. Dezember 2014 – von 9.00 bis 11.00 Uhr beim Schulhaus Stock – von 14.00 bis 15.00 Uhr beim Schulhaus Dorf Frisch geschnittene Rot-, Weiss- und Nordmanntan- nen aus dem Jurapark Aargau stehen zum Verkauf bereit. Die ökologische Produktion hat einen hohen Stellen- wert. Herbizide, Düngemittel und Mäuseschutz sind dank der Beweidung durch Shropshire-Schafe nicht nötig. Forstbetrieb Jura

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