Küttiger Anzeiger 2014

Amtliche Publikationen der Gemeinde Küttigen Bekanntmachung Bauherr JKB Immobilien AG, Dammstrasse 3, 5070 Frick Bauobjekt Neubau Terrassenhaus mit 4 Wohneinheiten Bauplatz Parzelle Nr. 6875, Kirchbergstrasse, 5024 Küttigen Bauherr Müller-Messmer Ilko und Maya Ursina, Alpenblickweg 11, 5022 Rombach Bauobjekt Projektänderung (bereits ausge- führt): Neue Dachrandgestaltung Veränderung Fassadengestaltung (neue Fensterpositionen mit Verän- derung Nische/Balkone) Bauplatz Parzelle Nr. 7962, Alpenblickweg 11, 5022 Rombach Bauherr Wash & Go – Hächler Autowasch- Service AG, Hauptstrasse 99, 5037 Muhen Bauobjekt Anpassung der Betriebszeiten: bisher: Mo – Sa 6.00 – 23.00, Sonn- und Feiertage 8.00 – 17.00, geschlossen an eidg. Feiertagen Neu: 24-Std.-Betrieb Werktags 23.00 – 6.00, Sonn- und Feiertage 18.00 – 8.00 Betrieb mit geschlossenen Toren Bauplatz Parzelle Nr. 6403, Giebelweg 2, 5024 Küttigen Auflagefrist vom 17. Februar bis 18. März 2014 Einwendungen Gegen Baugesuche kann innert der Auflagefrist beim Gemeinderat Ein- wendung erhoben werden. Die Einwendung hat einen Antrag sowie eine Begründung zu enthal- ten. Legitimiert zur Einwendung ist nur, wer ein eigenes, schutzwürdiges Interesse geltend machen kann. Bauverwaltung Abstimmungsergebnis vom 9. Februar 2014 Eidg. Volksabstimmungen Zahl der Stimmberechtigten 4125 Brieflich Stimmende 2558 Ungültige briefliche Stimmabgaben 9 Gültig eingereichte Stimmrechtsausweise 2578 Stimmbeteiligung: 62,5% Wollen Sie den Bundesbeschluss vom 20. Juni 2013 über die Finanzierung und den Ausbau der Eisenbah- ninfrastruktur annehmen? eingelangte Stimmzettel 2553 davon waren leer 29 davon waren ungültig 0 in Betracht fallende Stimmzettel 2524 mit JA haben gestimmt 1616 mit NEIN haben gestimmt 908 Wollen Sie die Volksinitiative «Abtreibungsfinanzie- rung ist Privatsache – Entlastung der Krankenversi- cherung durch Streichung der Kosten des Schwanger- schaftsabbruchs aus der obligatorischen Grundversi- cherung» annehmen? eingelangte Stimmzettel 2575 davon waren leer 22 davon waren ungültig 0 in Betracht fallende Stimmzettel 2553 mit JA haben gestimmt 773 mit NEIN haben gestimmt 1780 Wollen Sie die Volksinitiative «Gegen Masseneinwanderung» annehmen? eingelangte Stimmzettel 2573 davon waren leer 22 davon waren ungültig 1 in Betracht fallende Stimmzettel 2550 mit JA haben gestimmt 1120 mit NEIN haben gestimmt 1430 Wahl- und Abstimmungsbeschwerden sind gemäss §§ 66 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) innert drei Tagen seit der Entdeckung des Beschwerde- grundes, spätestens aber am dritten Tag nach der Ver- öffentlichung der Ergebnisse, beim Verwaltungsge- richt, 5001 Aarau (kantonale Wahlen und Abstimmun- gen) beziehungsweise beim Regierungsrat, 5001 Aarau (übrige Wahlen und Abstimmungen) einzureichen. Küttigen, 9. Februar 2014 Wahlbüro Küttigen Fotoautomat Ab sofort steht im Gemeindehaus ein Fotoautomat bereit. Der Automat ist während der Öffnungszeiten des Personenmeldeamtes zugänglich und ist unter an- derem für Identitätskarten-, Führerausweis- und Bewerbungsfotos geeignet. Betriebszeiten: Montag – Freitag: 8.00 – 11.30 / 13.30 – 16.30 Uhr Donnerstag: 8.00 – 11.30 / 13.30 – 18.00 Uhr Samstag 1. und 3. des Monats: 9.30 – 11.30 Uhr Personenmeldeamt

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