Küttiger Anzeiger 2014

den vier Kursabenden nehmen Sie eine Fülle von krea- tiven Techniken mit, die das Schreiben anregen und unterstützen. Solar Küttigen – Werden Sie Genossenschafter/-in Vergangene Woche fand im Restaurant Kreuz eine In- foveranstaltung statt, die von 20 Personen besucht wurde. Präsident Kurt Grünig informierte über Organi- sation, Tätigkeiten und Ziele der gemeinnützigen Ge- nossenschaft. Philipp Müller stellte das im Frühjahr 2014 zu realisierende Startprojekt, die Photovoltaik- Anlage auf dem Küttiger Gemeindehaus, vor. Annelise Grünig referierte über das Budget und die Finanzie- rung der ersten Anlage. Die Investitionskosten dafür betragen Fr. 80 000.–. Anschliessend verstanden es die Verwaltungsmitglieder, auf die Fragen der Anwesen- den mit grossem Fachwissen einzugehen. Nun sind Sie eingeladen, Anteilscheine zu zeichnen, damit die Anla- ge auf dem Gemeindehaus realisiert werden kann. Kontakt: solarkuettigen.ch oder Kurt Grünig, Tel. 062 827 22 06. Amtliche Publikationen der Gemeinde Küttigen Bekanntmachung Bauherr Waldmann Lichttechnik GmbH, Benkenstrasse 57, 5024 Küttigen Bauobjekt Neubau Carport Bauplatz Parzelle Nr. 1287, Benkenstrasse 59, 5024 Küttigen Bauherr Bienenzüchterverein Aarau und Umgebung, Brigitte Bürge-Rohrer, Lenzburgerstrasse 4, 5503 Schafisheim Bauobjekt Umnutzung Kleinscheune in Bienenhaus Bauplatz Parzelle Nr. 3848, Landwirtschafts- zone am Königsteinweg, 5024 Küttigen Auflagefrist vom 3. Februar bis 4. März 2014 Einwendungen Gegen Baugesuche kann innert der Auflagefrist beim Gemeinderat Ein- wendung erhoben werden. Die Einwendung hat einen Antrag sowie eine Begründung zu enthal- ten. Legitimiert zur Einwendung ist nur, wer ein eigenes, schutzwürdi- ges Interesse geltend machen kann. Bauverwaltung Eidg. Volksabstimmungen vom 9. Februar 2014 1. Stimm- und Wahlzettel Es kann vorkommen, dass beim Versand der Wahlunter- lagen einzelne Stimm- oder Wahlzettel fehlen. Wir bit- ten daher die Stimmberechtigten, die Unterlagen be- züglich Vollständigkeit umgehend nach Erhalt zu kon- trollieren und die Einwohnerkontrolle (Telefon 062 839 93 20) über unvollständiges Stimmmaterial zu in- formieren. An der Urne können keine Stimm- und Wahlzettel abgegeben werden. 2. Briefliche Stimmabgabe Die briefliche Stimmabgabe ist nur gültig, wenn das amtliche Antwortcouvert und das amtliche Stimmzet- telcouvert verwendet werden. Zudem muss der Stimm- rechtsausweis vom Stimmberechtigten unterzeichnet werden. 3. Umstellung der Stimmrechtsausweise und Antwortcouvert Infolge der neuen Bestimmungen der schweizerischen Post mussten die Stimmrechtsausweise für eine ein- wandfreie Zustellung angepasst werden. Bei der Re- tournierung der Unterlagen kann es daher sein, dass die Rücksendeadresse verkehrt im Vergleich des aufge- druckten Textes des Antwortcouverts ist. Bitte beach- ten Sie, dass dies korrekt ist und den Versand der Unter- lagen nicht behindert. Die Antwortcouverts werden an- gepasst, sobald der bestehende Bestand aufgebraucht ist. Besten Dank für Ihre Kenntnisnahme. Gemeindekanzlei Küttigen Sirenentest 2014 Am kommenden Mittwochnachmittag, 5. Februar 2014, findet von 13.30 Uhr bis 14.00 Uhr in der ganzen Schweiz – also auch in unserer Gemeinde – die jährliche Kontrolle der Alarmsirenen statt. Dabei sind keine Ver- haltens- und Schutzmassnahmen zu ergreifen. Bei der Sirenenkontrolle wird die Funktionstüchtigkeit der stationären und mobilen Sirenen getestet, mit de- nen die Einwohner im Katastrophenfall und in Notla- gen oder im Falle eines bewaffneten Konfliktes alar- miert werden. Ausgelöst wird das Zeichen «Allgemei- ner Alarm»: Ein regelmässig auf- und absteigender Heulton von einer Minute Dauer. Wenn das Zeichen «Allgemeiner Alarm» jedoch ausser- halb des angekündigten Sirenentests ertönt, bedeutet dies, dass eine Gefährdung der Bevölkerung möglich ist. In diesem Fall ist die Bevölkerung aufgefordert, Ra- dio zu hören, die Anweisungen der Behörden zu befol- gen und die Nachbarn zu informieren. Hinweise und Verhaltensregeln finden Sie imMerkblatt «Alarmierung der Bevölkerung» auf den hintersten Sei- ten jedes Telefonbuches, ferner auf Seite 662 im Tele- text sowie im Internet unter www.sirenentest.ch . Die Bevölkerung wird um Verständnis für die mit der Sirenenkontrolle verbundenen Unannehmlichkeiten gebeten. Gemeinderat Küttigen Schneeräumung – Weisung an die Motorfahrzeughalter Die Motorfahrzeughalter werden gebeten, ihre Fahr- zeuge nicht entlang von öffentlichen Strassen, Geh- wegen und Plätzen zu parkieren. Der Winterdienst wird dadurch erheblich behindert, erschwert oder gar verunmöglicht. Wir bitten um Verständnis. Für allfällige Fragen steht die Bauverwaltung gerne zur Verfügung. Bauverwaltung

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