Küttiger Anzeiger 2014
Gemeinderats-Infos Personelles Frau Regina Wehrli, Gränichen, wurde mit einem 20%- Pensum auf der Finanzverwaltung als Assistentin ange- stellt. Der Stellenantritt erfolgte bereits am 16. Januar 2014. Die Gewählte ist als ehemalige Stellvertreterin des Fi- nanzverwalters für diese Aufgabe bestens geeignet. Gemeinderat und Verwaltung freuen sich, die neue bzw. ehemalige Mitarbeiterin wieder im Gemeinde- haus begrüssen zu dürfen. Verzicht zusätzliche Erwärmung Badeanstalt Wührimatt; Korrigenda Bei der Publikation «Verzicht zusätzliche Erwärmung Badeanstalt Wührimatt» im «Küttiger Anzeiger» vom 29. November 2013 wurde erwähnt, dass die Solaranla- ge nicht optimal funktionieren würde. Diese Feststel- lung ist so nicht korrekt. Die Anlage funktioniert und ermöglicht die Erwärmung der Boiler durch Sonnen- energie. Eine Erwärmung des Badwassers ist möglich, sobald die Boiler ihre Temperatur erreicht haben. Zu- dem kann die Anlage umgestellt werden, so dass die ganze Energie für das Aufwärmen des Badwassers ge- nutzt wird. Um einen signifikanten Temperaturanstieg des Badwassers erreichen zu können, ist die Anlage aber zu klein dimensioniert. Der Gemeinderat ist sich bewusst, dass das Problem des kalten Badewassers in der Nebensaison noch nicht zu- friedenstellend gelöst ist. In diesem Sinn hat er ent- schieden, weitere Abklärungen vorzunehmen. So sol- len z. B. die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Alternativ-Heizsysteme von Freibädern mit den kanto- nalen Behörden besprochen und mögliche Heizsysteme für die Nebensaison und deren Kostenfolge geprüft werden. Diese Informationen werden dem Gemeinde- rat als Grundlage für einen Entscheid über das weitere Vorgehen dienen. Küttiger Trinkwasser in Ordnung Am 9. Dezember 2013 wurden der Brunnen- und Was- serversorgung der Gemeinde Küttigen an insgesamt 14 Stellen Proben entnommen. Die Proben bei den drei Brunnen «Staffeleggstrasse- Brünnelikurve», «vis-à-vis Bircher Bau» und «Rosen- bergstrasse» wiesen keine Trinkwasserqualität auf. Die genannten Brunnen werden mit dem Hinweisschild «kein Trinkwasser» ausgestattet. Sämtliche übrigen Proben der Trinkwasserversorgung haben ergeben, dass das Wasser den hygienisch-mikro- biologischen Anforderungen an Trinkwasser gemäss der Hygieneverordnung entspricht und somit in Ord- nung ist. Ironbike-Veranstaltung Datum: 21. und 22. Juni 2014 Veranstalter: Radfahrer-Verein Brittnau Teilnehmerzahl: ca. 900 Beanspruchte Fläche: Waldstrassen der Aargauer Ge- meinden Aarau, Auenstein, Biberstein, Erlinsbach, Köl- liken, Küttigen, Oberentfelden, Oberflachs, Oberhof, Oftringen, Safenwil, Thalheim, Uerkheim, Unterentfel- den, Zofingen Gemäss § 11 des Waldgesetzes und § 20 der Verord- nung zum Waldgesetz des Kantons Aargau ist diese Veranstaltung bewilligungspflichtig. Die öffentliche Auflage findet vom 27. Januar bis 25. Februar 2014 auf den Gemeinde- resp. Stadtkanzleien aller betroffenen Gemeinden statt. Gegen die Benützung dieser Waldflächen kann innert der Auflagefrist beim Gemeinderat 5024 Küttigen schriftlich Einwendung erhoben werden. Legitimiert zur Einwendung ist nur, wer ein eigenes schutzwürdi- ges Interesse geltend machen kann. Baubewilligungen haben erhalten • Gut Michael, Rombach; für die Umnutzung der Gara- ge in ein Büro, auf den Parzelle Nrn. 7978, Sonnen- weg 17 • Vernier Jean Pierre, Küttigen; für den Neubau eines Zweifamilienhauses, auf Parzelle Nr. 6904, Kirchberg- strasse 58A und 58B • Krüsi Oliver und Cornelia, Rombach; für Solarkollek- toren (bereits erstellt), auf Parzelle Nr. 7804, Buch- mattweg 1 Geschwindigkeitskontrolle Am späten Nachmittag des 7. Januar 2014 wurde an der Neuen Stockstrasse eine Geschwindigkeitskontrolle durchgeführt. Bei einer zulässigen Höchstgeschwindig- keit von 50 km/h wurden insgesamt 980 Fahrzeuge gemessen. Wegen überhöhter Geschwindigkeit mus- sten 84 Fahrzeuglenker bzw. ≈ 8,5%mit einer Busse be- legt werden. Die höchste Geschwindigkeit wurde mit 69 km/h registriert. Der Gemeinderat Unentgeltliche Rechtsauskunft Für die Gemeinden Küttigen, Biberstein und Densbüren durch Herrn lic. iur. André Gräni, Rechtsanwalt und Notar, Aarau Ort und Lokal: Gemeindehaus Küttigen Sitzungszimmer 2.05 (2. Stock) Sprechstunde: 19.00 bis 20.00 Uhr Datum: Dienstag, 28. Januar 2014 Gemeindekanzlei Küttigen Zu vermieten in Küttigen, an der Alten Staffelegg- strasse 14, ab 1. April 2014 oder nach Vereinbarung Garage Monatlicher Mietzins Fr. 100.– Nähere Auskünfte erteilt die Bauverwaltung, an welche auch die Bewerbung zu richten ist (Telefon 062 839 93 10).
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