Küttiger Anzeiger 2014
Referendumsbegehren Gestützt auf das Gesetz über die politischen Rechte (GPR) vom 10. März 1992 gibt der Gemeinderat be- kannt, dass fristgemäss gegen folgenden Entscheid der Einwohnergemeindeversammlung vom 4. Dezember 2013 ein Referendumsbegehren eingelangt ist: Traktandum 8: Zukunftsraum Aarau; Grundsatzentscheid Der Gemeinderat erklärt nach Prüfung der Unterschrif- tenbogen das Referendum in formeller und materieller Hinsicht als zustande gekommen. Die Zahl der Stimm- berechtigten belief sich am 13. Januar 2014 (Einrei- chungstag des Referendumsbegehrens) auf 4127. Die nötige Zahl der Unterschriften für das Zustandekom- men des Begehrens beträgt einen Zehntel oder 413. To- tal eingereicht worden sind 580 Unterschriften, wovon 552 gültig sind. Die Urnenabstimmung hat der Gemeinderat auf Sonn- tag, 18. Mai 2014, festgesetzt. Rechtsmittelbelehrung Gegen den Entscheid des Gemeinderates über das Zu- standekommen des Referendums kann innert sechs Ta- gen nach Veröffentlichung beim Departement Volks- wirtschaft und Inneres des Kantons Aargau, 5001 Aarau, Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde- schrift hat einen Antrag und eine Begründung zu ent- halten. Küttigen, 17. Januar 2014 Gemeinderat Küttigen Der Gemeinderat Sozialdemokratische Partei Küttigen-Rombach www.sp-kuettigen.ch DAS REFERENDUM STEHT. VIELEN DANK ! Maler Briner Aarau Mühlemattstrasse 91 5000 Aarau Fon 062 824 60 50 Fax 062 824 60 12 www.maler-briner.ch Wir malen und tapezieren!Wir sind Profis.
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